EU-Energieeffizienzlabels für Elektrogeräte – Was neu ist & und was Verbraucher beachten sollten

Immer mehr Menschen in Deutschland machen sich Gedanken, wie sie Strom sparen können. Den einen liegt die Umwelt am Herzen, andere wollen schlichtweg weniger Geld ausgeben. Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie dafür gesorgt, dass der Stromverbrauch steigt und somit auch die Kosten.

Homeschooling und Homeoffice sind dabei zwei Stromkostentreiber. Bei vielen Mietern und Immobilieneigentümern wird sich daher die Abrechnung ihrer Energieversorger schmerzlich bemerkbar machen. Grund genug also, darüber nachzudenken, ob alle Energiesparmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Dabei gibt es bekanntlich zwei Ansatzpunkte, um den eigenen Stromverbrauch zu senken: die effiziente Nutzung der vorhandenen Geräte und den Kauf besonders energiesparender Elektrogeräte. Ob und inwieweit sich die Anschaffung eines neuen Elektrogeräts lohnt, hängt wiederum von zwei Faktoren ab: dem Alter des bisherigen Geräts und der Art der Nutzung. Besonders bei Familien, bei denen Herd, Geschirrspül- und Waschmaschine im Dauereinsatz sind, kann es sich lohnen, den Verbrauch des bisherigen Haushaltshelfers mit dem zu vergleichen, was neue Technik ermöglicht. Erst recht, wenn zum Haushalt zusätzlich eine Klimaanlage oder ein Luftreiniger gehören.

Stichtag 1. März 2021 – das ändert sich beim Energielabel

Sofern sich der Kauf eines neuen Elektrogeräts lohnt, orientieren sich Verbraucher am besten an einer neuen Skala für Energieeffizienzklassen, die in der Europäischen Union (EU) ab März 2021 gilt. Die neue Skala gilt zunächst für folgende Gerätearten: Waschmaschinen und Waschtrockner, Kühlgeräte wie Kühlschränke und Weinlagerschränke sowie Gefriergeräte, Spülmaschinen, sowie elektronische Displays wie Fernseher und Monitore. Die neue Kennzeichnung für Lichtquellen wird für Verbraucher erst ab dem 1. September 2021 in Geschäften und im Onlinehandel sichtbar.

Mit der Neustrukturierung der Energielabel soll der Verbraucherschutz verbessert werden. Energielabel sollen ja bekanntlich aufzeigen, welches Gerät wie energieeffizient arbeitet. Das bis Ende Februar 2021 geltende Energielabel gibt es ursprünglich seit Mitte der Neunziger Jahre. Damals wurde in der EU erstmals ein Energielabel eingeführt, das die Buchstaben A bis G umfasst. Die Absicht hinter der Einführung der Kennzeichnung von damals gilt auch noch heute: So sollte das Energielabel Verbrauchern helfen, den Energieverbrauch und die Umweltfreundlichkeit unterschiedlicher Geräte auf einen Blick miteinander vergleichen zu können.

Ebenfalls sollte der Energieverbrauch der Geräte in der EU nachhaltig reduziert werden. Da das Energielabel aufgrund der technischen Entwicklung bei Haushaltsgeräten irgendwann veraltet war, wurden ab 2003 neue Klassen eingeführt. Hinzu kamen zunächst die Klassen A+, A++ und ab 2011 noch die Klasse A+++.

Neue EU-Energielabel – Anpassung an den technischen Fortschritt

Vor Einführung des neuen EU-Labels fanden sich viele der verkauften Geräte in den Energieklassen A+ bis A+++, andere Klassen entfielen bei bestimmten Gerätetypen völlig. Dadurch wurde beispielsweise ein Gerät der Klasse A+ zum schlechtesten am Markt verfügbaren Gerät in punkto Energieeffizienz. Was wiederum zur Verwirrung bei vielen Verbrauchern geführt hat. Denn ein mit A+ gekennzeichnetes Gerät lässt auf den ersten Blick ein Elektrogerät mit guter bis sehr guter Energieeffizienz vermuten. Beispiel Gerätetyp Kühlschränke: Fast alle Modelle lagen zuletzt in den Bestklassen. Eine vergleichsweise einfache Einschätzung, welche Kühlschrank-Typen weniger Energie benötigten, war für Verbraucher dadurch kaum noch möglich.

Für den Konsumenten fehlte es also oftmals an der Vergleichbarkeit und Transparenz, so wurde der Weg zur Kaufentscheidung schwieriger. Durch eine klarere Struktur will die EU mit der Reform des EU-Energielabels jetzt den Verbraucherschutz stärken. Konkret: Ab dem Stichtag 1. März 2021 wird es bei den neuen Effizienzlabels keine Plus-Klassen wie „A+++“ oder „A++“ mehr geben. Stattdessen wird es nur noch die Klassen A bis G geben. Somit werden Energie-Kennzeichnungen für den Verbraucher aussagekräftiger.

Zunächst bleibt die neue Klasse A unbesetzt. Zum Hintergrund: Die technische Entwicklung schreitet schnell voran, und die gegenwärtig sparsamsten Geräte sind zum Teil schon veraltet. Hersteller, die nun ein „A“ erreichen wollen, sollen motiviert werden, noch sparsamere Geräte zu entwickeln. Es bleibt somit bei der Effizienz der Geräte noch Luft nach oben.

Ebenfalls wichtig: Die Änderung der einzelnen Energie-Kennzeichnungen wird nach und nach erfolgen. Ab März 2021 sind Produktgruppen, wie Waschmaschinen und Kühlgeräte an der Reihe. Auch für alle übrigen Produktgruppen, für die ein Energielabel verpflichtend vorgesehen ist, beispielsweise Geräte zur Luftreinigung, soll es überarbeitete Label geben. Die Umsetzung ist dabei schrittweise in den kommenden Jahren geplant.

Vorteile für Verbraucher durch die neue Einteilung der Energieeffizienzklassen

Wer künftig die alten mit den neuen Energielabels anhand bestimmter Gerätetypen und -Produkte miteinander vergleichen will, wird schnell feststellen, dass beispielsweise ein bisher mit A+++ gelabelter Kühlschrank im Rahmen der neuen Energieeffizienz-Labels wahrscheinlich in der Klasse D wiederzufinden sein wird. Denn mit der Einführung der neuen Skala sind auch die Anforderungen an die Sparsamkeit der Geräte gestiegen. Außerdem haben sich die Messmethoden geändert.   

Die neuen Effizienzlabels bringen für Verbraucher einige Vorteile. Ein wesentlicher: Die neue Kennzeichnung macht feinere Unterschiede zwischen den einzelnen Klassen und ermöglicht dem Endverbraucher somit eine konkretere Einschätzung des Energieverbrauchs. Auch die Prüfverfahren haben sich so verändert, dass sie den echten Nutzungsbedingungen im Haushalt näherkommen.

Zudem sind die Verbrauchsangaben in Kilowattstunden einfacher mit dem eigenen Alltag zu vergleichen. Früher mussten sich Verbraucher bei zahlreichen Elektrogeräten am wenig aussagekräftigen Jahresverbrauch orientieren. Mit der neuen Regelung wird der Verbrauch der hilfreichen Geräte im Haushalt in Zyklen angegeben. So lässt sich abhängig von der persönlichen Nutzungsintensität auf einfache Weise berechnen, wie hoch der Energieverbrauch ausfallen wird.

Beispiel Verbrauchsangaben in Kilowattstunden bei Waschmaschinen und Spülmaschinen: Bei diesen Gerätetypen bezieht sich der angegebene Energieverbrauch ab dem Stichtag 1. März immer auf 100 Durchgänge pro Jahr. Ob der potenzielle Käufer selbst mehr oder weniger Durchläufe für seine Wäsche benötigt, kann er vergleichsweise einfach kalkulieren. Bislang galt: Die alten Labels gehen bei Spülmaschinen von 280 Spülgängen aus, bei Waschmaschinen wurden 220 Waschladungen angesetzt. Energielabel erhalten außerdem einen QR-Code, der es Kunden ermöglicht, weitere Informationen zum Produkt aus der neu geschaffenen EPREL-EU Datenbank abzurufen.

Ein weiterer Vorteil: Mit der Reform der EU-Energielabel-Einteilung gehen auch strengere Auflagen für die Hersteller einher – insbesondere zur Konstruktion und Umweltverträglichkeit der Geräte. Außerdem müssen die neuen Geräte wesentlich reparaturfreundlicher ausfallen, und auch eine schnellere Verfügbarkeit von Ersatzteilen muss ab dem Stichtag gewährleistet sein. Das soll einen vorschnellen Austausch defekter Geräte verhindern.

Wichtig für Händler: Sie müssen in einer sehr kurzen Übergangszeit die Kennzeichnung umstellen, und zwar vom 1. bis 18. März 2021. Danach dürfen die bis zum Stichtag 1. März gültigen Energie-Labels für diese Geräte weder im Laden noch im Online-Handel zu sehen sein.

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