Rund um das Immobilienrecht gibt es oft Unklarheiten: Wann ist ein Kaufvertrag wirklich wasserdicht? Welche Papiere müssen vorgelegt und geprüft werden? Zudem kann Eigentümern so mancher Eintrag im Grundbuch zum Verhängnis werden. Wissenswertes zum Immobilienrecht und Baurecht für Käufer, Verkäufer aber auch Mieter und Vermieter finden Sie hier.
Mietrecht: Worauf Vermieter und Mieter achten sollten
Zwischen Mieter und Vermieter kann es auch mal zum Streit kommen. Klare vertragliche Vereinbarungen und Kenntnis über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen helfen, beugen Ärger und hohen Anwaltskosten vor.
Werden Wohnung oder Haus neu vermietet, müssen sowohl Mieter als auch Vermieter einige wichtige Regelungen beachten:
Mieter zahlen in den allermeisten Fällen keine Maklerprovision. Das Bestellerprinzip regelt, dass derjenige die Provision zahlt, der den Makler beauftragt hat und das ist meist der Vermieter.
In vielen deutschen Regionen gilt inzwischen die Mietpreisbremse. Sie deckelt die maximale Miethöhe bei Neuvermietungen.
In den Mietverträgen sind Kaltmiete, Fälligkeit, Zahlung und Regelungen zu Nebenkosten und zur Nebenkostenvorauszahlung enthalten.
Bei unbefristeten Mietverträgen kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für den Vermieter gelten andere Fristen, die umso länger sind, je länger das Mietverhältnis anhält.
Zieht der Mieter aus, so können etwaige Forderungen mit der Kaution verrechnet werden. Dies muss zeitnah innerhalb von drei bis sechs Monaten geschehen.
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Immobilienrecht: Das müssen Käufer und Verkäufer beachten
Eine Immobilie kauft oder verkauft man in der Regel nicht so oft im Leben. Der Erwerb eines Hauses oder der Kauf einer Eigentumswohnung ist oft die größte Anschaffung im Leben eines Menschen. Dabei gibt es Folgendes zu beachten:
Der Verkäufer muss dem Käufer einen Energieausweis aushändigen.
Der Verkäufer muss den Käufer über bekannte Altlasten aufklären.
Der Kaufvertrag selber ist nur mit einem Notar möglich - in Deutschland ist es zwingend vorgeschrieben, dass Immobilien-Kaufverträge notariell beurkundet werden.
Um die Abwicklung des Kaufvertrages kümmert sich in der Regel der Notar.
Der Notar kümmert sich darum, dass im Grundbuch eine Auflassung zugunsten des Käufers eingetragen wird - damit ist die Immobilie für den Käufer reserviert und kann nicht mehr an einen Dritten verkauft werden.
Danach erfolgt Zug um Zug mit der Kaufpreiszahlung der Eintrag des Käufers und ggf. (sollte der Käufer den Kaufpreis finanziert haben) auch die Eintragung einer Grundschuld zugunsten seiner Bank in das Grundbuch.
Bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung sollte man sich auch immer die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung ansehen. Hier werden weitere Details beschrieben und Rechte und Pflichten der neuen Eigentümer geregelt.
Für den Käufer fallen dann oft auch Kaufnebenkosten an und zwar für Grundbuch, Notar und Grunderwerbssteuer, die deutschlandweit unterschiedlich hoch ausfallen können. Manchmal wird zudem noch eine Maklercourtage erhoben - auch diese ist regional geregelt und wird in den Exposés ausgewiesen.
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Baurecht und der Traum vom Eigenheim
Mit dem privatrechtlichen Baurecht haben Sie die Möglichkeit, sich den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen und das, ohne ein Grundstück kaufen zu müssen. Für das Nutzen eines fremden Grundstücks wird stattdessen ein jährlicher Bauzins fällig.
Das Baurecht hat zwei Bedeutungen, eine im privatrechtlichen und eine im öffentlich-rechtlichen Sinn:
Im privatrechtlichen Sinn bezeichnet Baurecht das veräußerte, vererbliche und zeitlich begrenzte Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude, also Ihr Traumhaus, zu errichten. Es bietet so die Möglichkeit, ein eigenes Haus zu bauen, ohne die hohen Kosten für einen Grundstückskauf tätigen zu müssen. Stattdessen wird ein jährlicher Bauzins für die Nutzung des Grundstücks fällig.
Unter dem öffentlich-rechtlichen Begriff werden alle Vorschriften zusammengefasst, die festlegen, wo und wie gebaut werden darf, also Bauordnungen sowie Raumordnungsgesetze.
Das Baurecht wird von den Kommunen vollzogen, zuständig ist somit der örtliche Bürgermeister. Er hat für die korrekte Ausführung und Einhaltung der Bauordnung Sorge zu tragen. Dabei geht es um folgende Bereiche:
Regelung der Bebauung
formelle Erfordernisse bei einem Bauvorhaben
die Ausnutzung von Bauplätzen
gesundheitliche und konstruktive Vorschriften
Darüber hinaus gibt es weitere Gesetze und Verordnungen wie z.B. Entsorgung, Umweltschutz oder auch Verkehr. Im Zuge einer Baugenehmigung legt die jeweilige Behörde fest, welche Gesetze und Verordnungen bei Ihrem Bauvorhaben beachtet werden müssen.
Anmerkung der Redaktion: Der Text dient lediglich der Information, eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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