Steuern sparen nach einem beruflich bedingten Umzug

Jeder Umzug ist mit einer Menge Stress verbunden. Das Suchen einer neuen Wohnung oder eines Hauses, das Zusammenpacken im alten Zuhause und schließlich Transport und Auspacken der Kisten und der Aufbau des Mobiliars am neuen Wohnort. Das alles liest sich recht einfach – ist aber mit einer Menge Aufwand verbunden. Vor allem, wenn es um einen Umzug in ein anderes Bundesland oder zumindest über eine weitere Entfernung geht.

Bei einem solchen Umzug entstehen immer auch Kosten. Stellt sich die Frage, inwieweit solche Kosten steuerlich absetzbar sein können. Dabei macht es einen erheblichen Unterschied, ob ein Umzug aus privaten Gründen oder beruflich bedingt erfolgt. Kommt es zu einem beruflich bedingten Umzug, kann eine ganze Reihe von Kosten steuerlich geltend gemacht werden.

Was genau ist ein beruflich bedingter Umzug?

In welchen Fällen ein Umzug vonseiten der Finanzämter als beruflich bedingt eingestuft wird, ist klar definiert. Tatsächlich trifft das auf die folgenden Fallgestaltungen zu:

Wechsel des Arbeitsplatzes

Wer eine Arbeitsstelle bei einem neuen Arbeitgeber in einer anderen Stadt antritt, kann die Aufwendungen eines entsprechenden Umzugs steuerlich geltend machen. Das Gleiche gilt, wenn ein Unternehmen umzieht und ein Arbeitnehmer seinen Wohnort wechseln muss, um dem Arbeitgeber und damit seiner bereits vorhandenen Arbeitsstelle zu folgen.

Verkürzung des Arbeitsweges

Über diese Regelung können auch Umzüge innerhalb einer Stadt abgedeckt sein – bei diesem Unternehmen oder auch bei anderen Umzugsfirmen. Das kann beispielsweise auf Großstädte wie Hamburg, Berlin oder München zutreffen. Ein Umzug soll als berufsbedingt anerkannt werden, wenn der Arbeitnehmer nach dem Umzug mehr als 30 Minuten auf dem täglichen Weg zur Arbeit einspart. Dabei spielt die tatsächliche Entfernung keine Rolle – es kommt auf die eingesparte Zeit an. Wichtig ist, dass pro Strecke mindestens 30 Minuten im Durchschnitt eingespart werden müssen. Dafür gelten in erster Linie die Angaben eines Routenplaners, da diese einen durchschnittlichen Wert wiedergeben. Temporäre Erscheinungen wie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu der Zeit, zu welcher der Arbeitnehmer regelmäßig unterwegs ist, finden dabei zumeist nur Beachtung, wenn keine Gleitzeitarbeit möglich ist. Tipp: Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater, ob und in welchem Umfang in Ihrem Fall die Umzugskosten tatsächlich mit dem Fiskus abgerechnet werden dürfen.

Aber Vorsicht!

Sind mehrere Personen im Haushalt berufstätig, kann die eingesparte Zeit nicht addiert werden. In diesem Fall wird bei jedem berufstätigen Haushaltsmitglied separat die gesparte Zeit ermittelt. Liegt bei mindestens einem Familienmitglied ein Ersparnis von mindestens 30 Minuten vor, ist der Grund der Verkürzung des Arbeitsweges gegeben.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Tatsächlich greift diese Begründung nur in nachvollziehbaren Einzelfällen. So wurde beispielsweise vonseiten des Bundesfinanzhofs die Entscheidung eines Finanzamtes kassiert, das einen beruflich bedingten Umzug eines Krankenhausarztes verneinte. Dieser war innerhalb derselben Stadt näher an das Krankenhaus gezogen, da er so stationär aufgenommene Patienten besser betreuen konnte. Sollte ein solcher Fall vorliegen, ist einmal mehr die vorherige Rücksprache mit einem Steuerberater und am besten auch mit dem zuständigen Finanzamt unumgänglich, damit es nach erfolgtem Umzug keine bösen Überraschungen bei der Frage nach der steuerlichen Betrachtung gibt.

Zuzug aus dem Ausland

Wer zuletzt seinen Wohnsitz im Ausland hatte und aufgrund einer neuen beruflichen Tätigkeit nach Deutschland zieht, kann seine Umzugskosten ebenfalls als „berufsbedingt“ steuerlich geltend machen. In den genannten Fällen besteht die Möglichkeit, die Kosten des Umzuges entweder in Höhe der tatsächlichen Kosten oder zum Teil mit Pauschalen geltend zu machen.

Diese Kosten können im Rahmen eines beruflich bedingten Umzuges abgesetzt werden

Bleibt natürlich die Frage, welche Kosten konkret abgesetzt werden können. Hierbei unterscheidet die Finanzbehörde einmal zwischen absetzungsfähigen Umzugskosten und sonstigen Kosten des Umzuges. Die sonstigen Kosten des Umzuges umfassen eine ganze Reihe von Kostenpunkten und werden als Pauschale berücksichtigt. Die absetzungsfähigen Umzugskosten hingegen können in voller Höhe bei der Steuerlast berücksichtigt werden. Um absetzungsfähige Umzugskosten handelt es sich bei den folgenden Posten:

  • 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen am neuen Wohnort
  • Doppelte Mietzahlungen, wenn die alte Wohnung nicht sofort gekündigt werden konnte. Hier werden längstens Kosten für sechs Monate berücksichtigt
  • Wenn die neue Wohnung noch nicht genutzt werden kann, können für diese maximal drei Monatsmieten Berücksichtigung finden
  • Kosten für den Transport von Mobiliar, Hausrat, etc.
  • Pauschalisierte Kosten für einen Herd und für Öfen, bei Bedarf
  • Reparaturkosten, wenn während des Transportes irgendwelche Schäden aufgetreten sein sollten
  • Maklergebühren für Mietimmobilien

Die genannten Kostenpunkte können als klassische Werbungskosten im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Darüber hinaus kann die Verpflegungspauschale abgesetzt werden, wenn es im Rahmen des Umzugs vorübergehend – bis zu drei Monate – zu einer doppelten Haushaltsführung kommen sollte.

Schon gewusst?

Damit die Kosten für Helfer im Rahmen eines Umzuges wirklich abgesetzt werden können, muss nicht zwangsläufig ein Umzugsunternehmen beteiligt werden. Auch private Helfer können vom zuständigen Finanzamt anerkannt werden. Dafür ist es allerdings wichtig, die tatsächlichen Kosten nachweisen zu können. Erfolgt beispielsweise eine Zahlung an die Helfer, sollte diese am besten per Überweisung getätigt werden – im besten Fall gegen eine Rechnung.

In diesen Fällen sind die Kosten anders zu behandeln

Maklergebühren können nur für Mietimmobilien im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Maklerkosten für den Kauf einer Immobilie sieht es allerdings anders aus. Denn diese gehören zu den Anschaffungskosten für ein Haus. Gleiches gilt beispielsweise für die Grunderwerbssteuer. Die Anschaffungskosten für ein Mietobjekt allerdings können für eine Steuererleichterung nur über die Dauer der (voraussichtlichen) Nutzung über die Gebäudeabschreibung genutzt werden.

Diese Kosten können nicht abgesetzt werden

Es gibt allerdings auch eine Reihe von Kostenpunkten, die nicht steuerlich absetzbar sind – auch wenn sie mit einem Umzug zusammenhängen. Da wäre beispielsweise der Aufwand für ein die Einlagerung von Mobiliar. Wenn Möbel eingelagert werden müssen, können die Kosten nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Gleiches gilt für die Beschaffung neuer Möbel. Sei es, weil die neue Wohnung oder das neue Haus größer ist und deshalb neues Mobiliar notwendig ist oder weil altes Mobiliar im Rahmen des Umzugs ersetzt werden soll.

Das ist die Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugskosten

Unter dem Punkt „sonstige Umzugskosten“ versteht die Finanzbehörde eine ganze Reihe von Kostenfaktoren, die ohne einen konkreten Nachweis im Rahmen einer Pauschale abgegolten werden. In diese Pauschale inbegriffen sind die Kosten für:

  • Notwendige Renovierungen und Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
  • Verpflegung und Trinkgelder für Umzugshelfer
  • Das fachgerechte Anbringen von Lampen sowie die Montage der Küche und das Anschließen der entsprechenden Elektrogeräte
  • Behördenangelegenheiten wie das Umschreiben des Personalausweises und die Ummeldung des PKW
  • Änderung des Telefonanschlusses

Die Umzugspauschale kann nur in Fällen gewährt werden, in denen der Betroffene vor dem Umzug eine eigene Wohnung hatte und mit dem Umzug erneut in eine eigene Wohnung zieht. Damit sind ausdrückliche Auszüge aus dem elterlichen Haushalt aus beruflichen Gründen ausgeschlossen. Für solche Fälle gibt es eine deutlich niedrigere Umzugskostenpauschale.

Info

Der Steuerpflichtige kann auch auf die Anrechnung der Pauschale verzichten und seine tatsächlichen Kosten durch entsprechende Quittungen nachweisen, soweit die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschale.

Die konkrete Höhe der Pauschale erhöht sich jährlich. Im Jahr 2020 gab es sogar zwei Änderungen. Einmal wurde die Pauschale turnusmäßig erhöht. Im Juni des Jahres 2020 wurde dann die Berechnung der Pauschale verändert. So ergibt sich, dass für das Jahr 2020 – je nachdem zu welchem Zeitpunkt der Umzug erfolgt ist – drei unterschiedliche Pauschalen zur Anwendung kommen könnten. Um hier keine Fehler in der Steuererklärung zu machen, ist es sinnvoll, sich entsprechenden Rat von einem Experten, wie einem Steuerberater, einzuholen. Weitere Infos zum Beispiel hier.

Zusätzlich absetzbare Kosten

Neben den Werbungskosten, die man im Rahmen eines beruflich bedingten Umzuges steuerlich geltend machen kann, gibt es noch einen weiteren Kostenpunkt, an dem das Finanzamt sich beteiligt. Die Kosten für Nachhilfeunterricht für Kinder, die aufgrund eines beruflich bedingten Umzuges der Eltern in ein anderes Bundesland Unterrichtsstoff nachholen oder auffrischen müssen.

Kommt es zur Notwendigkeit, Nachhilfeunterricht für ein Kind oder mehrere Kinder zu nehmen, werden die Kosten bis zu einer gewissen Obergrenze im Rahmen der Steuererklärung erstattet. Die Grenze für die erstattungsfähigen Kosten ändert sich ebenfalls jährlich. Auch hier gab es im Jahr 2020 zwei Änderungen. Ab dem 1.6.2020 sind für Nachhilfe maximal 1.146 Euro in voller Höhe absetzbar.

Gibt es auch Möglichkeiten der steuerlichen Berücksichtigung bei privaten Umzügen?

Wird ein rein privater Umzug durch ein Umzugsunternehmen vollzogen, können die Kosten im Rahmen der Regelung für haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Das bedeutet, dass 20 Prozent der abzugsfähigen Ausgaben bis zu einem Maximum von 4.000 Euro im Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden können. Hierbei erfolgt – wie im Fall der Nachhilfekosten – keine Berücksichtigung im Rahmen der Werbungskosten. Die anerkannten Summen werden als Steuerermäßigung anerkannt.

Liegt der Grund für den Umzug in der Gesundheit des Umziehenden, so muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden. Ist beispielsweise aufgrund einer Behinderung eine Erdgeschosswohnung notwendig, und die betreffende Person lebte zuvor in einer Wohnung im Obergeschoss, werden die Kosten des Umzuges nach Vorlage eines entsprechenden Attestes vonseiten des Finanzamtes als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Abzüglich eines zumutbaren Eigenanteils.

Fazit: Im Fall eines berufsbedingten Umzuges gibt es einiges an Steuererleichterungen

Das gilt allerdings nur für Umzüge, die in die Kategorie beruflich bedingt fallen. In anderen Fällen ist jeweils eine konkrete Einzelfallprüfung erforderlich, welche Kosten wirklich eine Chance auf Anerkennung beim Finanzamt haben. Um eine solche Prüfung vorzunehmen, aber auch um die Werbungskosten im Fall eines beruflich bedingten Umzuges korrekt auszurechnen, lohnt sich die Konsultation eines Steuerberaters.

Anmerkung der Redaktion: Der Text dient lediglich der Information, eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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