Maklercourtage beim Immobilienverkauf

Hälfte – Hälfte: Wer künftig wie viel für den Makler bezahlt

Bald gelten neue Bezahlregeln für die Experten – zugunsten von Immobilienkäufern

Als Vermittler beim Immobilienkauf sind Makler häufig unentbehrlich. Besonders wenn sich Verkaufstalent und Fachwissen ergänzen, können Bauherren und Immobilienkäufer von den Vermittlungsdiensten profitieren. Das gilt vor allem für angespannte Immobilienmärkte, also beispielsweise beim Grundstücks- oder Hauskauf in oder um Großstädte.

Bisher war die Maklercourtage nicht gesetzlich geregelt. „Üblicherweise fiel ein fester, prozentualer Provisionssatz in Abhängigkeit des Verkaufspreises – je nach Region unterschiedlich hoch – an“, so Andreas Laarmann, Geschäftsführer der FALC Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Hennef (Sieg). Auch die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer schwankte je nach Bundesland. In fünf Bundesländern, darunter Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen sowie in einigen Regionen Niedersachsens zahlte nach der bisherigen Praxis der Käufer die Courtage in voller Höhe aus der eigenen Tasche. Bis zu rund 7 Prozent vom Kaufpreis (inklusive Mehrwertsteuer) waren fällig. Im übrigen Bundesgebiet wurde die Courtage geteilt – zumindest in der Theorie. In der Praxis war dies in aller Regel Verhandlungssache – und meist zahlte der Käufer dort ebenfalls die komplette Provision.

Das neue Gesetz zur Maklerprovision, das zum 23. Dezember 2020 in Kraft tritt, sieht vor, dass sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie die Courtage hälftig teilen – und zwar bundesweit einheitlich. Die Neuregelung für die Verteilung der Maklercourtage gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern, Häuser mit Einliegerwohnung sowie für Eigentumswohnungen. „Diese neue Regelung wird zu einer spürbaren Entlastung von Immobilienkäufern bei den Erwerbsnebenkosten führen“, sagt FALC Immobilien-Geschäftsführer Herr Laarmann. „Außerdem berücksichtigt sie gleichermaßen die Interessen von Käufern und Verkäufern.“

Wer also künftig eine Immobilie kaufen will, kann sich ganz entspannt an einen Fachmann oder eine Fachfrau für das Vermitteln von Häusern, Wohnungen und Grundstücken wenden. Die meisten Vermittler haben eine eigene Homepage sowie ihre Angebote mindestens in einer der großen Web-Börsen platziert. Außerdem sind sie regelmäßig in sozialen Netzwerken präsent. Trotzdem spricht nichts gegen den direkten Kontakt, um im Gespräch den Kaufwunsch zu äußern und sich als Interessent registrieren zu lassen. „So kommen Interessenten meist schneller und gezielter zu qualifizierten Infos über verkäufliche Immobilien. Das kostet sie im Übrigen nichts. Denn die Makler-Courtage wird erst nach Vertragsabschluss fällig“, so Immobilienexperte Laarmann abschließend.

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