Unter der Bezeichnung „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ist zu Jahresbeginn 2021 die neue Förderung unter anderem für private Bauherren und Sanierer gestartet. Dabei geht es um die neue Bundesförderung für Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, in der Zuschussvariante beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: Bafa).
Ab dem 1. Juli 2021 startet im Anschluss die zweite Stufe der BEG. Dann können Bauherren und Sanierer die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG bei der KfW-Förderbank beantragen. Dies gilt sowohl für einen Neubau, als auch für die Sanierung zum Effizienzhaus oder einzelne energetische Maßnahmen.
Wer in seiner Immobilie einzelne energetische Maßnahmen verwirklichen will, kann dafür seit dem 1. Januar die Zuschussvariante durch das Bafa in Anspruch nehmen. Alternativ bietet sich ab Jahresmitte 2021 auch die Kreditvariante für das BEG EM an. Diese sieht so aus: Wer ein Wohngebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren will, kann von der KfW mit einem Kredit inklusive Tilgungszuschuss im Rahmen der BEG EM gefördert werden.
Für einzelne energetische Maßnahmen im Rahmen dieser KfW-Variante erhalten Anspruchsberechtigte einen Kredit von höchstens 60.000 Euro je Wohnung. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent. Zu den begünstigten Maßnahmen zählen das Dämmen von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, das Erneuern von Fenster und Außentüren, das Einbauen und Erneuern von sommerlichem Wärmeschutz sowie der Einbau von Lüftungsanlagen.
Neu hinzugekommen: Wer digitale Systeme einbaut, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen, erhält ebenfalls einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent. Neu eingeführt worden ist für die Kreditvariante auch ein Bonus für einen Sanierungsfahrplan. Ist die geplante Einzelmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), den der Bauherr bzw. Modernisierer innerhalb von 15 Jahren umsetzt, dann steigt der Tilgungszuschuss für diese Maßnahme um 5 Prozent.
Ab 1. Juli 2021 fördert die KfW auch verschiedene Maßnahmen im Bereich der Heizungstechnik durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss. Zusätzlich zum Tilgungszuschuss gibt es eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung. Denn wer mit Förderung der KfW sanieren oder bauen möchte, muss einen Energieeffizienz-Experten einbinden, der in der von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführten Liste unter https://www.energie-effizienz-experten.de/ zu finden ist. Ebenfalls lassen sich diese Experten im Internetauftritt der KfW finden. Diese Sachverständigen verfügen über nachgewiesene Erfahrungen und Qualifikationen im Bereich der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Somit sichern sie eine hohe Qualität der geförderten Maßnahmen.
Für die Fachplanung und Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern fördert die KfW Ausgaben bis 5.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr – davon erhalten Anspruchsberechtigte 50 Prozent, also bis zu 2.500 Euro. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohnungen fördert die KfW Ausgaben bis 2.000 Euro pro Wohnung, insgesamt höchstens 20.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr. Davon erhalten Anspruchsberechtigte wiederum 50 Prozent, also bis zu 10.000 Euro für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten. Wichtig: Die Förderung für die Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.
Fachplanung und Baubegleitung sind auch Fördervoraussetzungen für all jene, die ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen und dafür im Rahmen der BEG Wohngebäude (BEG WG) Fördermittel beanspruchen. Für die Vollsanierung gibt es ebenfalls jeweils eine Zuschuss- und eine Kreditvariante. Anforderungen und Förderhöhe bleiben mit Blick auf die Vorgänger-Förderung weitestgehend erhalten.
Neu ist: Die Förderung für ein Effizienzhaus 115 entfällt, eingeführt wird der Standard Effizienzhaus 40. Und: Der Einsatz von erneuerbaren Energien wird extra belohnt. Beispiel: Wer seine Immobilie zum Standard Effizienzhaus 55 saniert, dem werden bis maximal 120.000 Euro Kredit gewährt. Der Tilgungszuschuss beläuft sich auf 40 Prozent des Kreditbetrags, also maximal 48.000 Euro. Wer lieber auf die Zuschussvariante bei der Vollsanierung zum Effizienzhausstandard 55 setzt, erhält ebenfalls höchstens 48.000 Euro.
Wählt der Sanierer aber den Standard „Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse“, fallen die Förderkonditionen großzügiger aus. Konkret beträgt der (Tilgungs-)Zuschuss höchstens 45 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag. Das macht höchstens 67.500 Euro.
Sanierer erhalten im Rahmen dieses Programms je nach Effizienzhausstandard maximale Kreditbeträge von 120.000 bis 150.000 Euro. Die entsprechenden (Tilgungs-)Zuschüsse reichen von 30.000 Euro bis 75.000 Euro. Profitieren können Sanierer auch von einer weiteren Neuerung: Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten sie 5 Prozent Extrazuschuss. Wer gemeinsam mit einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, hat maximal 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen.
Wer auf die Förderung durch die KfW setzt, muss außerdem wissen: Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Förderobjekt muss zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegen.
Dasselbe Förderprinzip verfolgt die KfW auch für Bauherren: Wer ein neues Effizienzhaus baut oder kauft, wird wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert. Bauherren und Immobilienkäufer haben die Wahl.
Neu im Vergleich zur bisherigen Förderung durch die KfW ist die Einführung von Boni für besonders nachhaltige Gebäude und den Einsatz von erneuerbaren Energien ab dem 1. Juli 2021. Der (Tilgungs-)Zuschuss reicht hier von 25 Prozent bei maximal 150.000 Euro Kreditbetrag für ein Effizienzhaus 40 Plus, also bis zu 37.500 Euro je Wohnung, bis mindestens 15 Prozent für einen maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro. Das macht bis zu 18.000 Euro Unterstützung für ein Effizienzhaus 55, dem niedrigsten Förderstandard im Rahmen dieses KfW-Programms.
Darüber hinaus erhalten Bauherren ebenfalls eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie – für dieses Programm - eine Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“. Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Interessierte zum BEG-Start auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de. Mehr Informationen zum Bau oder Kauf eines Effizienzhauses im Rahmen des BEG WG sowie alle Details zur Effizienzhaus-Sanierung gibt es online hier.
Wissenswert: Wer eine Immobilie zum Effizienzhaus saniert bzw. ein solches baut oder kauft, darf mit mehr Unterstützung bei der Baubegleitung rechnen als bei Einzelmaßnahmen. Konkret gilt für Effizienzhäuser: Für die Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern fördert die KfW Kosten bis 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr – davon erhalten Sanierer bzw. Bauherren 50 Prozent, also bis zu 5.000 Euro. Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen fördert die KfW Kosten bis 4.000 Euro pro Wohnung, insgesamt max. 40.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Davon erhalten Anspruchsberechtigte 50 Prozent, also bis zu 20.000 Euro.
Für die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus fördert die KfW bei Erreichen eines Effizienzhauses mit Nachhaltigkeits-Klasse Kosten bis zu den gleichen Höchstgrenzen wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Anspruchsberechtigte ebenfalls die Hälfte.
Für alle KfW-Förderungen gilt wie auch schon zu Zeiten der alten Förderregeln: Beachten sollten Anspruchsberechtigte in jedem Fall die Reihenfolge. Grundregel: Staatliche Fördermittel müssen immer vorab beantragt werden. Also: Erst den Antrag auf Förderung stellen und anschließend einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag abschließen. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor dem Antrag in Anspruch nehmen. Mit Blick auf das BEG WG sollten Anspruchsberechtigte in jedem Fall überlegen, ob sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob sie warten, bis die neue Regelung gilt.
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