Ab 1. Juli 2021 neue Förderung für Eigentümer und Bauherren

Unter der Bezeichnung „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ist zu Jahresbeginn 2021 die neue Förderung unter anderem für private Bauherren und Sanierer gestartet. Dabei geht es um die neue Bundesförderung für Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, in der Zuschussvariante beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: Bafa).

Ab dem 1. Juli 2021 startet im Anschluss die zweite Stufe der BEG. Dann können Bauherren und Sanierer die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG bei der KfW-Förderbank beantragen. Dies gilt sowohl für einen Neubau, als auch für die Sanierung zum Effizienzhaus oder einzelne energetische Maßnahmen.

Kreditvariante des BEG EM

Wer in seiner Immobilie einzelne energetische Maßnahmen verwirklichen will, kann dafür seit dem 1. Januar die Zuschussvariante durch das Bafa in Anspruch nehmen. Alternativ bietet sich ab Jahresmitte 2021 auch die Kreditvariante für das BEG EM an. Diese sieht so aus: Wer ein Wohngebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren will, kann von der KfW mit einem Kredit inklusive Tilgungszuschuss im Rahmen der BEG EM gefördert werden.

Für einzelne energetische Maßnahmen im Rahmen dieser KfW-Variante erhalten Anspruchsberechtigte einen Kredit von höchstens 60.000 Euro je Wohnung. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent. Zu den begünstigten Maßnahmen zählen das Dämmen von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, das Erneuern von Fenster und Außentüren, das Einbauen und Erneuern von sommerlichem Wärmeschutz sowie der Einbau von Lüftungsanlagen.

Neu hinzugekommen: Wer digitale Systeme einbaut, die den Energie­verbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen, erhält ebenfalls einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent. Neu eingeführt worden ist für die Kreditvariante auch ein Bonus für einen Sanierungsfahrplan. Ist die geplante Einzelmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), den der Bauherr bzw. Modernisierer innerhalb von 15 Jahren umsetzt, dann steigt der Tilgungs­zuschuss für diese Maßnahme um 5 Prozent.

Ab 1. Juli 2021 fördert die KfW auch verschiedene Maßnahmen im Bereich der Heizungstechnik durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss. Zusätzlich zum Tilgungszuschuss gibt es eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung.  Denn wer mit Förderung der KfW sanieren oder bauen möchte, muss einen Energieeffizienz-Experten einbinden, der in der von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführten Liste unter https://www.energie-effizienz-experten.de/ zu finden ist. Ebenfalls lassen sich diese Experten im Internetauftritt der KfW finden. Diese Sachverständigen verfügen über nachgewiesene Erfahrungen und Qualifikationen im Bereich der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Somit sichern sie eine hohe Qualität der geförderten Maßnahmen.

Für die Fachplanung und Bau­be­gleitung bei Ein- und Zwei­familien­häusern fördert die KfW Ausgaben bis 5.000 Euro pro Zusage und Kalender­jahr – davon erhalten Anspruchsberechtigte 50 Prozent, also bis zu 2.500 Euro. Für Mehr­familien­häuser mit drei oder mehr Wohnungen fördert die KfW Ausgaben bis 2.000 Euro pro Wohnung, insgesamt höchstens 20.000 Euro pro Zusage und Kalender­jahr. Davon erhalten Anspruchsberechtigte wiederum 50 Prozent, also bis zu 10.000 Euro für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten. Wichtig: Die Förderung für die Bau­begleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.

Sanierungsförderung im Rahmen des BEG WG

Fachplanung und Baubegleitung sind auch Fördervoraussetzungen für all jene, die ein Wohngebäude zum Effizienzhaus  sanieren oder ein frisch saniertes Effizienz­haus kaufen und dafür im Rahmen der BEG Wohngebäude (BEG WG) Fördermittel beanspruchen. Für die Vollsanierung gibt es ebenfalls jeweils eine Zuschuss- und eine Kreditvariante. Anforderungen und Förderhöhe bleiben mit Blick auf die Vorgänger-Förderung weitestgehend erhalten.

Neu ist: Die Förderung für ein Effizienzhaus 115 entfällt, eingeführt wird der Standard Effizienzhaus 40. Und: Der Einsatz von erneuerbaren Energien wird extra belohnt. Beispiel: Wer seine Immobilie zum Standard Effizienzhaus 55 saniert, dem werden bis maximal 120.000 Euro Kredit gewährt. Der Tilgungszuschuss beläuft sich auf 40 Prozent des Kreditbetrags, also maximal 48.000 Euro. Wer lieber auf die Zuschussvariante bei der Vollsanierung zum Effizienzhausstandard 55 setzt, erhält ebenfalls höchstens 48.000 Euro.  

Wählt der Sanierer aber den Standard „Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse“, fallen die Förderkonditionen großzügiger aus. Konkret beträgt der (Tilgungs-)Zuschuss höchstens  45 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag. Das macht höchstens 67.500 Euro.

Sanierer erhalten im Rahmen dieses Programms je nach Effizienzhausstandard maximale Kreditbeträge von 120.000 bis 150.000 Euro. Die entsprechenden (Tilgungs-)Zuschüsse reichen von 30.000 Euro bis 75.000 Euro. Profitieren können Sanierer auch von einer weiteren Neuerung: Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten sie 5 Prozent Extrazuschuss. Wer gemeinsam mit einer Expertin oder einem Experten für Energie­effizienz  einen individuellen Sanierungs­fahrplan (iSFP) erstellt, hat maximal 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienz­haus-Stufe zu erreichen.

Wer auf die Förderung durch die KfW setzt, muss außerdem wissen: Der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für das Förderobjekt muss zum Zeit­punkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Bau oder Kauf eines Effizienzhauses im Rahmen des BEG WG

Dasselbe Förderprinzip verfolgt die KfW auch für Bauherren: Wer ein neues Effizienzhaus  baut oder kauft, wird  wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss  oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert. Bauherren und Immobilienkäufer haben die Wahl.

Neu im Vergleich zur bisherigen Förderung durch die KfW ist die Einführung von Boni für besonders nachhaltige Gebäude und den Einsatz von erneuerbaren Energien ab dem 1. Juli 2021. Der (Tilgungs-)Zuschuss reicht hier von 25 Prozent bei maximal 150.000 Euro Kreditbetrag für ein Effizienzhaus 40 Plus, also bis zu 37.500 Euro je Wohnung, bis mindestens 15 Prozent für einen maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro. Das macht bis zu 18.000 Euro Unterstützung für ein Effizienzhaus 55, dem niedrigsten Förderstandard im Rahmen dieses KfW-Programms.

Darüber hinaus erhalten Bauherren ebenfalls eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung sowie – für dieses Programm - eine Nachhaltigkeits­zertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitäts­siegel „Nachhaltiges Gebäude“. Informationen über die Nachhaltigkeits­zertifizierung und die Zertifizierungs­stellen finden Interessierte  zum BEG-Start auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de. Mehr Informationen zum Bau oder Kauf eines Effizienzhauses im Rahmen des BEG WG sowie alle Details zur Effizienzhaus-Sanierung gibt es online hier.

Wissenswert: Wer eine Immobilie zum Effizienzhaus saniert bzw. ein solches baut oder kauft, darf mit mehr Unterstützung bei der Baubegleitung rechnen als bei Einzelmaßnahmen. Konkret gilt für Effizienzhäuser: Für die Baubegleitung bei Ein- und Zwei­familien­häusern fördert die KfW Kosten bis 10.000 Euro pro Antrag und Kalender­jahr – davon erhalten Sanierer bzw. Bauherren 50 Prozent, also bis zu 5.000 Euro. Für Mehrfamilien­häuser mit 3 oder mehr Wohnungen fördert die KfW Kosten bis 4.000 Euro pro Wo­hnung, insgesamt max. 40.000 Euro pro Antrag und Kalender­jahr. Davon erhalten Anspruchsberechtigte 50 Prozent­, also bis zu 20.000 Euro.

Für die Nachhaltigkeits­zertifizierung eines Neubaus fördert die KfW bei Erreichen eines Effizienz­hauses mit Nachhaltigkeits-Klasse Kosten bis zu den gleichen Höchst­grenzen wie bei der Bau­begleitung – davon erhalten Anspruchsberechtigte ebenfalls die Hälfte.

Fazit

Für alle KfW-Förderungen gilt wie auch schon zu Zeiten der alten Förderregeln: Beachten sollten Anspruchsberechtigte in jedem Fall die Reihenfolge. Grundregel: Staatliche Fördermittel müssen immer vorab beantragt werden. Also: Erst den Antrag auf Förderung stellen und anschließend  einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder Kauf­vertrag abschließen. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor dem Antrag in Anspruch nehmen. Mit Blick auf das BEG WG sollten Anspruchsberechtigte in jedem Fall überlegen, ob sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob sie warten, bis die neue Regelung gilt.

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