Baukindergeld bei Schwangerschaft: Das sollten Bauherren beachten

Seit dem Jahr 2018 können Familien vom Baukindergeld profitieren. Auch für Schwangere lohnt der Blick auf die staatliche Förderung. Denn bei sorgfältiger Planung können auch Schwangere und ihre Partner vom Baukindergeld profitieren.

Durch das Baukindergeld gefördert wird der so genannte Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie. Ersterwerb bedeutet: Der auf den Haushalt bezogene erstmalige Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Dabei ist die Förderung unabhängig vom Alter der erworbenen Immobilie. Es kann also ein neues Objekt, aber auch eine schon etliche Jahre alte Wohnung oder ein altes Haus sein.
„Das Baukindergeld beträgt jährlich 1.200 Euro pro Kind und wird zehn Jahre lang gezahlt. Eltern können je Kind somit insgesamt 12.000 Euro Baukindergeld erhalten“, erläutert Andreas Laarmann, Geschäftsführer der FALC Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Hennef (Sieg). Familien mit mehreren Kindern bekommen entsprechend mehr Geld vom Staat. Wichtig: Die Zahl der Kinder, für die die Familien den Zuschuss erhalten können, ist nicht begrenzt.

Förderung für Durchschnittsverdiener

Mit dem Baukindergeld will der Staat in der Hauptsache Durchschnittsverdiener fördern. Wer zu viel verdient, erhält deshalb keinen Cent. So darf das „zu versteuernde Einkommen” (= steuerpflichtiges Einkommen) einer dreiköpfigen Familie (Eltern plus 1 Kind) höchstens 90.000 Euro im Kalenderjahr betragen. Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um jeweils 15.000 Euro. Entsprechend höher darf das zu versteuernde Einkommen bei einer vierköpfigen oder fünfköpfigen Familie sein. So darf das steuerpflichtige Einkommen einer fünfköpfigen Familie 120.000 Euro betragen - ohne Einbußen beim Baukindergeld.
„Das Baukindergeld ist somit eine wirkungsvolle Förderung für Familien, die Wohneigentum erwerben möchten“, so Immobilienexperte Laarmann. Aber: Da vom Baukindergeld ausschließlich Familien mit Kindern profitieren, ist die Situation für Schwangere besonders kniffelig. Zum Glück zahlt sich kluges Taktieren im wahrsten Sinne aus.
Hintergrund: Die Förderung der staatlichen KfW-Bank erhalten ausschließlich Eltern von Kindern, die bei Antragstellung bereits auf der Welt sind. Sollte sich eine Schwangerschaft auf das zweite oder dritte Kind beziehen, zählen bei Antragstellung nur die Kinder, die bereits geboren wurden. Was auf den ersten Blick erst einmal problematisch wirkt, ist bei genauerem Hinsehen jedoch durchaus praktikabel.

Taktik werdender Eltern

„Zu beachten ist, dass das Baukindergeld immer erst nach dem Einzug ins Eigenheim oder in die Wohnung beantragt werden kann“, sagt FALC Immobilien-Geschäftsführer Andreas Laarmann. Folge: Eltern können also zunächst die Finanzierung klären und in aller Ruhe einziehen, bevor sie an den Antrag für das Baukindergeld denken müssen.

Besonders vorteilhaft ist die relativ lange Antragsfrist von sechs Monaten nach Einzug. Das ist der Joker für alle Schwangeren: „Schöpfen Sie den Zeitraum einfach so weit aus, bis das Kind geboren wurde und beantragen Sie erst dann Ihr Baukindergeld“, so Herr Laarmann von FALC Immobilien.

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