Baukindergeld – wirkungsvolle Zusatzförderung für Familien

Der Traum vom Eigenheim lebt heute immer noch bei vielen Menschen in Deutschland fort. Auch wenn aufgrund der niedrigen Bauzinsen die Immobilienpreise in vielen Regionen steigen, bieten Förderungen letztlich gute Sparmöglichkeiten. Dazu gehört auch das Baukindergeld. Doch wer kann eigentlich Baukindergeld bekommen? Und was ist beim Antrag zu beachten? Diese Fragen werden nun etwas genauer unter die Lupe genommen.

Inhaltsverzeichnis:

Das Baukindergeld ist keine typische Bauförderung

Ein Blick auf die vielen Fördermöglichkeiten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zeigt, dass das Baukindergeld sich von anderen Förderprogrammen deutlich absetzt. Dabei bestehen vor allem zwei wichtige Unterschiede:

1. Nur Familien erhalten Baukindergeld

Die erste Besonderheit liegt in der Begrenzung des förderberechtigten Personenkreises. Richtet sich eine Bauförderung durch andere Programme meistens nach der Art des Baus (energetische Standards und vor allem Eigenheimnutzer), sind die Hauptvoraussetzung für das Baukindergeld die Kinder. Somit können nur Familien mit unterhaltsberechtigten Kindern überhaupt Baukindergeld beantragen.

2. Die Leistung wird nachträglich beantragt

Der größte Unterschied zu anderen KfW-Förderungen betrifft jedoch den Zeitpunkt der Antragstellung für das Baukindergeld. Während andere Förderungen noch vor dem Baubeginn oder Kauftermin beantragt werden, erfolgt die Antragstellung beim Baukindergeld innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Einzug in die neue Immobilie. Damit dürfte auch schnell klar werden, dass diese Förderung nicht dazu geeignet ist, die Chance auf ein Baudarlehen zu erhöhen. Sie kann vielmehr nachträglich für Sondertilgungen und damit eine Senkung der Zinslast genutzt werden.

Welche Voraussetzungen müssen Familien für das Baukindergeld erfüllen?

Die Voraussetzungen für eine Förderung durch Baukindergeld sind vielfältig. Dazu gehören:

1. Die Art der Immobilie

Eine Förderung durch Baukindergeld erhalten Familien nur, wenn es sich dabei um eine selbst genutzte Immobilie handelt. Somit kommen in den meisten Fällen neu gebaute oder erworbene Objekte aus zweiter Hand infrage. Zusätzlich ist es auch möglich, die bisherige gemietete Wohnimmobilie zu kaufen und weiterhin darin zu wohnen. Eine zweite Wohnimmobilie kann hingegen nicht per Baukindergeld gefördert werden.

2. Das eigene Haushaltseinkommen

Das Baukindergeld soll es auch einkommensschwächeren Familien ermöglichen, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Aus diesem Grund gibt es eine Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen des gesamten Haushalts) von 75.000 Euro, die pro Kind um 15.000 Euro steigt.

Hier eine Beispielrechnung für Familien mit 1-3 Kindern:

Tabelle 1: Einkommensgrenze für den Erhalt von Baukindergeld
Anzahl der Kinder Einkommensgrenze für das Baukindergeld
1 90.000 Euro
2 105.000 Euro
3 120.000 Euro

Da die Zahl der Kinder für die Förderung nicht begrenzt ist, steigt auch die Einkommensgrenze mit jedem zusätzlichen Kind weiter an.

3. Der Zeitpunkt des Immobilienerwerbs

Baukindergeld kann nur für Immobilientransaktionen wie einen Bau oder einen Kauf nach dem 31.12.2017 beantragt werden. Maßgeblich ist hierbei der unterzeichnete Kaufvertrag oder die Baugenehmigung.

Wie hoch fällt das Baukindergeld aus?

Das Baukindergeld bringt eine Förderung von 1.200 Euro pro Jahr und Kind und ist auf 10 Jahre begrenzt. Da die Zahl der Kinder jedoch nicht begrenzt ist, können dabei gerade für kinderreiche Familien hohe Fördersummen herauskommen:

Tabelle 2: Höhe des Baukindergelds
Anzahl der Kinder Förderung über 10 Jahre
1 12.000 Euro
2 24.000 Euro
3 36.000 Euro
4 48.000 Euro

In Bezug auf die Förderung ist jedoch zu bedenken, dass es nicht allein um die Anzahl der Kinder geht. Diese müssen ebenfalls gewisse Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Kinder sind unter 18 Jahre alt (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Sie wohnen im Haushalt der Eltern (zum Zeitpunkt der Antragstellung)

Lässt sich das Baukindergeld mit anderen KfW-Förderungen kombinieren?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, das Baukindergeld mit anderen KfW-Förderungen zu kombinieren. Dabei ist es natürlich wichtig, die jeweiligen Förderbedingungen der einzelnen Förderprogramme ebenfalls zu erfüllen. Gängige Kombinationsmöglichkeiten bieten vor allem diese Förderprogramme:

KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124)

Das KfW-Wohneigentumsprogramm ermöglicht vergünstigte Darlehen bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Die Voraussetzungen sind hier bewusst niedrig gehalten und decken sich in einigen Bereichen stark mit dem Baukindergeld. So ist eine Förderung ebenfalls nur für selbstgenutzte Immobilien möglich, wobei auch Ferienimmobilien ausscheiden.

Energieeffizient Bauen (Nr. 153)

Bei diesem Förderprogramm sind ebenfalls attraktive Darlehen mit Zinskonditionen deutlich unter Marktniveau möglich. Das Förderprogramm ist immer dann interessant, wenn es um den Bau einer energieeffizienten Immobilie geht oder um den Erstkauf von energetisch saniertem Wohnraum. Die Fördergrenze beläuft sich auf 100.000 Euro pro Bauvorhaben. Zusätzlich erhalten Bauherrn einen Tilgungszuschuss bis zu 15.000 Euro, wenn ein bestimmter KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird.

Energieeffizient Sanieren (Nr. 151)

Alternativ kann es auch interessant sein, eine Immobilie zu kaufen und gleich energetisch zu sanieren. In diesem Fall kommt dieses Förderprogramm infrage, welches bei größeren Maßnahmenpaketen mit Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards ebenfalls zinsvergünstigte Darlehen bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit ermöglicht. Zusätzlich sind hier sogar Tilgungszuschüsse bis zu 27.500 Euro möglich.

Wie wird das Baukindergeld sinnvoll eingesetzt?

Das Baukindergeld ist eher als Zusatzförderung für Familien zu betrachten und sollte im besten Fall für Sondertilgungen eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, neben den eigentlichen Raten noch mehr Geld innerhalb eines Jahres zurückzuzahlen. Damit dies wirtschaftlich sinnvoll möglich ist, sollten Kreditnehmer eine entsprechende – vor allem kostenlose – Sondertilgungsoption in den Kreditvertrag mit aufnehmen lassen. Im Normalfall ist dies auf 5-10% der jeweiligen Restschuld begrenzt. Doch für die Nutzung des Baukindergeldes reicht dies vollkommen aus.
Welche Wirkungen eine solche zusätzliche Tilgung auf die Kosten hat, zeigt das folgende Beispiel einer Baufinanzierung über 250.000 Euro mit einem Zinssatz von 1,2% pro Jahr, einer anfänglichen Tilgung von 3% und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Die Förderung ist dabei auf zwei Kinder bezogen:

KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124)

  FinanzierungssummeDarlehen I (ohne Sondertilgung) Darlehen II (mit Sondertilgung)
Finanzierungssumme 250.000 € 250.000 €
Zinsbindung 10 Jahre 10 Jahre
Tilgung 2% 2%
Sondertilgung Keineo 2.400 Euro pro Jahr
Sollzinssatz 1,2% 1,2%
Monatsrate 873,54 Euro 873,54 Euro
Restschuld nach 10 Jahren 170.384 Euro 145.047 Euro
Zinskosten 25.209 Euro 23.872 Euro

Durch das Baukindergeld in Höhe von 24.000 Euro in 10 Jahren konnte die Restschuld insgesamt um 25.337 Euro gesenkt werden. Zusätzlich ergibt sich auch bei den Zinskosten eine Ersparnis von 1.337 Euro. Das Sparpotenzial fällt also aufgrund der geringeren Zinszahlungen größer als der Betrag des Baukindergelds an sich.

Familien sollten auf Baukindergeld setzen

Das Baukindergeld ist eine sehr interessante Förderung für Familien, die damit den Traum vom Eigenheim finanziell deutlich günstiger verwirklichen können. Aus diesem Grund erscheint es mehr als sinnvoll, diese Förderung nach Möglichkeit auch mitzunehmen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Förderung aktuell auf Immobilienkäufe bis zum 31.12.2020 begrenzt ist. Ob die Bundesregierung die Förderung erneut verlängert, ist momentan noch nicht abzusehen.

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