Energieeinsparverordnung 2014: Änderungen für Besitzer und Vermieter

Claudia Hovermann von Falc Immobilien erklärt die wichtigsten Neuerungen

Brauche ich einen neuen Energieausweis? Was muss ich bei der Vermietung oder dem Verkauf meines Hauses beachten? Und welche energetischen Auflagen gelten bei einem Neubau? Die Neuregelung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, wirft bei Besitzern und Vermietern viele Fragen auf. Andreas Franzke berät als erfahrener Mitarbeiter von FALC Immobilien umfassend zur neuen EnEV.

„Wir stellen fest, dass sich viele Vermieter und Eigentümer von den neuen Regelungen verunsichert fühlen“, so der Immobilienfachmann von FALC Immobilien am Standort Heilbronn. „Dabei betrifft die Novellierung vor allem Neubauten, für die die Gesamtenergieeffizienz ab dem 1. Januar 2016 um 25 Prozent gesenkt werden muss“, weiß Andreas Franzke. Für alle, die eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, gelten in Kürze allerdings strengere Regeln hinsichtlich des Energieausweises, der durch die Neufassung der EnEV noch stärker in den Fokus gerückt wird. „Ab dem 1. Mai muss zum Besichtigungstermin der Energieausweis ungefragt vorgelegt werden“, so Andreas Franzke. Kaufverträgen wird er im Original, Mietverträgen entweder in Kopie oder als Original beigefügt.

Wichtig für Verkäufer und Vermieter ist auch die Neuregelung in Bezug auf kommerzielle Immobilienanzeigen – in diesen müssen zukünftig die energetischen Kennwerte des Objekts angegeben werden. Dies gilt allerdings nicht für Energieausweise, die vor Inkrafttreten der EnEV 2014 ausgestellt wurden.

Andreas Franzke besitzt umfassende Kenntnisse der neuen Regelungen, analysiert den Energiebedarf einer Immobilie für Vermieter und Verkäufer, berät zu energiesparenden Maßnahmen und erstellt den Energieausweis für Immobilien. Wer sein Objekt über ihr Büro in Hamm vermitteln lässt, erhält diese Leistungen kostenlos. „In Anbetracht der möglichen Geldbußen halten wir eine professionelle Beratung zu den neuen Regelungen für ratsam“, so die Immobilienexpertin.

Von der Erstellung ansprechender Exposés und Anzeigen, die den Anforderungen der EnEV 2014 entsprechen, über die Bonitätsprüfung potentieller Käufer bis hin zur Vertragsvorbereitung betreut der erfahrene Makler Kunden ganzheitlich und seriös während des gesamten Verkaufsprozesse.

UNTERNEHMENSINFORMATION

Als bundesweit agierendes Immobilienunternehmen mit innovativem Lizenzsystem tritt FALC Immobilien breit gefächert im krisensicheren deutschen Immobilienmarkt auf. Neben dem Verkauf und der Vermietung gehört ebenfalls die Verwaltung von privaten und gewerblichen Objekten zu den Haupttätigkeitsfeldern.

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